Im Schiedsamtsbezirk Hofgeismar steht die Wahl der stellvertretenden Schiedsperson an. Der Schiedsamtsbereich umfasst die Kernstadt Hofgeismar sowie die Ortsteile Beberbeck, Carlsdorf, Friedrichsdorf, Kelze und Schöneberg.
Aufgabe der Schiedspersonen ist die außergerichtliche Schlichtung in zivil- und manchen strafrechtlichen Angelegenheiten.
Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitzubringen sind neben Menschenkenntnis, Lebenserfahrung und Geduld, die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Protokollen und Vergleichen sowie die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Zeitlich sollten Sie ca. zehn Stunden im Monat für das Ehrenamt einplanen.
Die Schiedsperson muss darüber hinaus nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für dieses Ehrenamt geeignet sein, sie darf z.B. nicht vorbestraft sein oder unter Betreuung stehen. Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Notare, Personen, die die Besorgung fremder Rechtsgeschäfte geschäftsmäßig ausüben sowie Polizeivollzugsbeamte, die im Schiedsamtsbereich beschäftigt sind, sind von der Schiedsamtstätigkeit ausgeschlossen.
Schiedspersonen sollten zu Beginn der Amtsperiode mindestens 30 Jahre und nicht älter als 75 Jahre alt sein und in ihrem Schiedsamtsbezirk wohnen. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann richten Sie Ihr formlose Bewerbung an den Magistrat der Stadt Hofgeismar, Markt 1, 34369 Hofgeismar oder info@stadt-hofgeismar.de.
Weitere Informationen erhalten Sie unter 05671/999-004.