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Neuerungen im Passrecht 

Neuerungen im Passrecht ab 01.01.2024

 

Auf Grund von Änderungen im Passgesetz treten auch für die Bürgerinnen und Bürger einige Änderungen in Kraft:

Der Kinderreisepass wird abgeschafft. Das bedeutet für Eltern, dass sie für Ihre Kinder entweder

•        einen Personalausweis (geeignet für Reisen innerhalb der EU) zum Preis von 22,80 € oder

•        einen biometrischen Reisepass (geeignet auch für Reisen außerhalb der EU) zum Preis von 37,50 €

beantragen müssen. Beide Dokumente sind jeweils 6 Jahre gültig.

Bei Kindern ab dem 6. Lebensjahr sind sowohl für den Personalausweis, als auch den Reisepass die Fingerabdrücke aufzunehmen und ab dem 10 Lebensjahr besteht Unterschriftspflicht für die Kinder. Das bedeutet, dass das Kind zur Antragstellung mitgebracht werden muss.

Der Zeitraum für die Ausstellung dieser Dokumente beträgt 3 – 4 Wochen. Dies sollten Eltern vor Reiseantritt unbedingt beachten und eine rechtzeitige Antragstellung im Blick haben.

Weiterhin gilt es auch zu beachten, dass – sollte sich das Aussehen des Kindes so stark verändern, dass es auf dem Ausweisfoto nicht mehr zu erkennen ist – gegebenenfalls ein neues Dokument beantragt werden müsste, damit es bei Kontrollen nicht zu Problemen kommt.

Eine weitere Änderung tritt beim digitalen Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, ein.

Dieser wird ab 01.01.2024 statt wie bisher 60,00 € dann 70,00 € kosten. Die Gültigkeitsdauer liegt weiterhin bei 10 Jahren.

Zur Beantragung sind folgende Unterlagen mitzubringen: Aktueller Ausweis, 1 biometrisches Lichtbild sowie bei der ersten Beantragung eines Dokumentes die Geburtsurkunde. Die Gebühren sind weiterhin sofort bei Beantragung zu zahlen.