Führungszeugnis und Gewerbezentralregister ...
... im Onlineverfahren beantragen
Seit dem 01.09.2014 können Sie das einfache oder erweiterte Führungszeugnis bzw. ein Gewerbezentralregisterauszug auch online im Internet beantragen und bezahlen.
Damit wurde ein System geschaffen, das für alle flexibel zu nutzen ist, ob am heimischen PC, mobil unterwegs oder sogar aus dem Ausland.
An wen muss ich mich wenden?
Bundesamt für Justiz (BfJ)
53094 Bonn
Telefon: +49 228 - 99 410-40
Telefax: +49 228 - 99 410-5050
Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Gewerbezentralregisterauszügen
Das Online-Portal soll aber die klassische Antragstellung nicht gänzlich ersetzen: Die Anträge können auch weiterhin persönlich vor Ort bei Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung gestellt werden.