Zunftwesen und Wirtschaftsgeschichte

Zunftwesen und Wirtschaftsgeschichte

Zünfte, Innungen, Gilden, Einungen oder wie man sie sonst noch genannt haben mag, hatten ein vielfältiges Aufgabenspektrum. Sie waren berufsständische Organisationen, wirtschaftliche Interessenvertretungen, hatten die Ausbildung des Nachwuchses zu organisieren, überwachten die Qualität der Produkte, begrenzten die Konkurrenz unter ihren Mitgliedern, dienten als Kranken- und Sozialversicherung und übernahmen eine große Zahl von sozialen Funktionen. Als typisch städtische Einrichtung versuchten sie stets, auch politisches Mitspracherecht im Stadtregiment zu erhalten, was oft zu erheblichen Konflikten führte.


Älteste Belege

Die Frühzeit des Hofgeismarer Zunftwesens liegt vollständig im Dunkel der Geschichte. Zu den ältesten Belegen gehört eine Zunfttruhe aus der Zeit um 1450 bis 1500, die aus dem Umfeld des Hofgeismarer Bauhandwerks stammt. Als Quellen von großer Bedeutung für die Stadt sind die ersten Zunftbücher der Bäcker (ab 1652), Metzger (ab 1657) und Schmiede (ab 1598) zu nennen, deren ältere Vorgänger sich leider nicht erhalten haben. In ihnen ist noch altes Zunftrecht dokumentiert, das in Hessen sehr bald vom Gesetzgebungsanspruch des Staates verdrängt worden ist.


Wohnen und Arbeiten im Haus

Die strikte Trennung von Wohnen und Arbeiten ist eigentlich erst eine Folge der Industrialisierung. Natürlich gab es schon immer Berufe, die wenigstens getrennte Arbeitsräume besaßen, etwa die Schmiede. Einige wenige Berufsgruppen, wiesen bereits früh so etwas wie eine fabrikmäßige Organisationsstruktur auf, z.B. im Bergbau- und Hüttenwesen. In der Regel aber gab es kaum eine Trennung zwischen Wohn- und Arbeitsräumen. Je ärmlicher die Verhältnisse waren, desto enger waren die Lebens- und Arbeitsverhältnisse. Zum einen bestand der Tag im wesentlichen aus Arbeit, zum anderen fehlten die Mittel, eine räumliche Trennung zu finanzieren. Vor allem die Leinweber können hier stellvertretend angeführt werden.

 

Zunftgesetzgebung

Die Zünfte gaben sich vermutlich seit ihrem ersten Auftreten eine innere Ordnung, nach der sich die eigenen Mitglieder zu richten hatten. Diese Zunftordnung ist wesentliches Zeichen ihrer Autonomie. Nur in den ältesten Belegen Hofgeismarer Zünfte findet man solche selbst gesetzten Regelwerke. Mit der Festigung des modernen Staates nahm dieser für sich das Recht in Anspruch, alle Zunftordnungen zu genehmigen. Die Handwerker konnten sich nun nicht mehr aus freien Stücken zusammenfinden und sich eine gemeinschaftliche Ordnung geben, sie mussten sich ihren Zusammenschluss von der Landesherrschaft genehmigen lassen.

Zunftgesetze sind von der Landesherrschaft erlassene Rahmenbedingungen, die die allgemeinen Regeln, nach denen sich Zünfte und Zunftangehörige zu verhalten haben, festlegen.

Mit der Wiedererrichtung des Kurfürstentums Hessen nach der napoleonischen Herrschaft wurde ein Zunftgesetz erlassen, das eine vollständig zentrale und für alle Zünfte in Kurhessen gleichartige Ordnung festlegte. Von einer Selbstverwaltung der Zünfte konnte nun überhaupt keine Rede mehr sein.

 

Zwei bedeutende Zünfte

Die Bäckerzunft gehört in Hofgeismar zu den "alten" Zünften, das heißt sie hat ihren Ursprung eindeutig im Mittelalter. Bemerkenswert ist gerade in ihrem Fall, dass man mit Hilfe der überlieferten Zunftlisten alle zünftigen Bäckermeister Hofgeismars von 1599 bis 1908 nachweisen kann. Einen schwachen Eindruck von der relativen Wohlhabenheit ihrer Mitglieder geben die weiteren Exponate, unter denen insbesondere das Zunftglas (1770) natürlich auffällig ist. Das "Zunftzinn" hat eine besondere Bedeutung, da bis zum Verbot dieses Brauchs durch die Landesregierung jedes neue Mitglied bei seinem Eintritt in die Zunft ein neues Stück einbringen musste.

Die Schmiedezunft war im wesentlichen am Bedarf einer Ackerbürgerstadt orientiert. Auffällig ist allerdings ein - bezogen auf das gesamte Land - recht hoher Anteil von Waffen- und Kupferschmieden.

Die Zunfttruhen oder -laden hatten neben ihrer praktischen Funktion auch eine rituelle Bedeutung. »Bei geöffneter Lade« war ein besonderer Moment. In der Zunftlade wurden die Schriftstücke und das Geld der Zunft verwahrt. Zur Sicherheit dieses Vermögens hatten viele Zunfttruhen zwei Schlösser, deren Schlüssel sich in zwei getrennten Händen befanden. Die ausgestellte Zunfttruhe der Löber (Lohgerber), Weißgerber und Schuhmacher aus der Zeit um 1580 besitzt drei Schlösser, deren Schlüssel auf die drei Teilzünfte aufgeteilt waren. Die Truhe konnte so nur durch alle drei Zunftmeister gleichzeitig geöffnet werden.

Ein besonders bedeutsames Stück befand sich in Hessen schon lange nicht mehr in der Zunfttruhe: das Zunftsiegel. Die Landesherrschaft hatte den Zünften nicht nur einen staatlichen Deputierten zur Seite gestellt, sondern auch das Recht, in eigenem Namen Briefe zu schreiben und zu siegeln, entzogen. Das Siegel wurde beim jeweiligen Oberzunftamt, einer staatlichen Behörde, verwahrt.

 

Dokumente aus dem Handwerkerleben

Betrachtet man die vielfältigen Schriftzeugnisse, die sich zu einem einzigen Handwerker in günstigen Fällen zusammentragen lassen, so darf man nicht übersehen, dass diese Vielfalt erst eine Erscheinung des 19. Jahrhunderts ist. Der Wunsch des Staates, alle Einzelheiten zu regeln, führte zu dieser "Papierflut". Mit Lehrlingsbriefen, Wanderbüchern von Gesellen und Meisterbriefen sollte das Handwerkswesen kontrolliert und reguliert werden. Wanderbücher erfüllten diesen Zweck auf augenfällige Weise. Sie waren nicht nur zur Kontrolle des Lernerfolgs gedacht, sondern dienten auch der Überwachung der Gesellen, die weit herumkommen konnten, im "Ausland" unterwegs waren und möglicherweise durch ihre vielfältigen Kontakte untereinander politische Unruhe erzeugen konnten.

Die Mehrzahl der Handwerker - und das gilt nicht nur für Hofgeismar oder Hessen - lebte in sehr bescheidenen Verhältnissen. Einige wenige nur konnten ein gewisses Vermögen erarbeiten und zumindest lokales Ansehen gewinnen. Wie wichtig dieses Ansehen und wie groß der Stolz auf die eigene Leistung gewesen sein mag, zeigt das Porträt von Wilhelm Eichenberg, einem erfolgreichen Bäckermeister. Eine im Museum befindliche Photographie in fast identischer Pose könnte die unmittelbare Vorlage zu diesem Gemälde gewesen sein.

Zwei Lehrbriefe in aufwendiger kalligraphischer Ausführung auf Pergament zeigen die starke Diskrepanz, die im Gewerbe herrschte. Briefe wie diese waren teuer in der Ausfertigung. Die Regierungen verboten ihre Anfertigung, da sie von den Zünften dazu missbraucht werden konnten, ärmeren Lehrjungen den Weg in die Zunft zu verbauen - eine von vielen Möglichkeiten, die Konkurrenz unter den "Zunftgenossen" zu beschränken.

(Micha Röhring)

 

Dokumentation und Datenbank

Die im Stadtmuseum Hofgeismar vorhandenen Zunftlisten wurden in eine EDV-gestützte Datenbank integriert. Das zugrundeliegende Datenbanksystem Kleio wurde am Max-Planck-Institut für Geschichte, Göttingen speziell für die Handhabung historischer Informationen entwickelt. Ein Auszug aus dieser Datenbank mit den wichtigsten Informationen zu allen dort vorkommenden Personen liegt in der Ausstellung aus. Wer Spaß daran findet, kann die Listen nach dem Namen eines Vorfahren durchsehen und die gefundenen Daten notieren und mit seiner Adresse im Museum abgeben. Wir können dann einen vollständigen Ausdruck des vorhandenen Materials zu dieser Person erstellen und - eventuell mit erläuternden Kommentaren - zusenden.

Diese familiengeschichtliche Recherchemöglichkeit ist allerdings nur eine Art "Nebenprodukt". Die Datenbank, in der zur Zeit über 2.000 Handwerker und Kaufleute vom 15. bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts gespeichert sind, dient vor allem zur Untersuchung sozialer Strukturen. Die darin gespeicherten Daten sprechen auch in der Regel nicht für sich allein, sondern müssen mit vielfältigen weiteren historischen Quellen verbunden werden, um ein Bild des Zunftwesens in Hofgeismar und Teilen des Altkreises zu ergeben.