Allgemeine Informationen
Sportverein, Freiwillige Feuerwehr, Chor, Kleintierzuchtverein ... mehr als zwei Millionen Menschen engagieren sich in Deutschland ehrenamtlich.
In Hofgeismar sind es knapp 180 Vereine und zahlreiche Ehrenamtliche, ohne deren Einsatz ein Vereinsleben nicht möglich wäre. Die Stadt Hofgeismar ist der Meinung, dass das Vereinsleben wichtig für das Leben in einer Stadt ist und wir wollen nach unseren Möglichkeiten Unterstützung anbieten. Eine Vernetzung der Vereine untereinander und der jeweilige Austausch ist sehr wichtig und wir wollen ihrem Verein daher hier auf der Internetseite der Stadt Hofgeismar die Möglichkeit geben, sich mitzuteilen und auszutauschen.
Hat ein Verein z. B. etwas, was ein anderer Verein ausleihen könnte oder werden für eine Feier Dinge benötigt? Wer kann wo wie helfen?
Auf der Internetseite der Stadt soll die Möglichkeit geboten werden ein Austausch untereinander stattfinden zu lassen. Wir möchten ebenfalls als kleine Hilfestellung einige Antworten auf Fragen liefern, die immer häufiger gestellt werden. Die Stadtverwaltung kann und darf auf bestimmte steuerrechtliche oder andere rechtliche Fragen aber keine Antworten geben, da es sich um spezielle Fachbereiche handelt. Aber wir wollen versuchen auch auf ihre Frage eine Antwort zu finden. Was ehrenamtliche Helfer z. B. bei der Steuer beachten müssen, wann Beschäftigte bezahlt freigestellt werden können, was muss überhaupt versteuert werden … nur einige Fragen, die wir hier in diesen Infos gerne beantworten wollen.
Ist eine Übungsleiterpauschale steuerpflichtig? |
Müssen Vergütungen im Ehrenamt versteuert werden? |
Muss die Ehrenamtspauschale versteuert werden? |
Was ist eine Aufwandsspende? |
Hat eine Vergütung im Ehrenamt Auswirkungen auf die Rente? |
Ehrenamt und Job geht das? |
Weitere Infos und Ratschläge rund um das Ehrenamt gibt es bei www.ehrenamt-deutschland.org oder für alle steuerrechtlichen Fragen auf der Seite des Hessischen Finanzministeriums unter finanzen.hessen.de. Dort gibt es u. a. einen Link zu dem jeweiligen zuständigen Finanzamt, mit allen weiteren Kontakten oder auch einen Vordruck für das Ausfüllen von Steuererklärungen www.hmdf.hessen.de/Steuern/Vordrucke.