Wahlen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Bürgerinnen und Bürger können sich an der politischen Willensbildung auf Bundes-, Landes- und auch auf der gemeindlichen Ebene durch die Teilnahme an Wahlen und an Abstimmungen beteiligen. Die unmittelbare Wahl von Bürgermeistern und Landräten sowie die Einführung von Kumulieren und Panaschieren bei den Kommunalwahlen haben die Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger, Einfluss zu nehmen, noch gestärkt.
    Die Landtagswahlen, die Volksbegehren und -entscheide, Volksabstimmungen sowie die Bundestags- und Europawahlen werden von dem Landeswahlleiter vorbereitet und mit Unterstützung der Kreiswahlleiter sowie der Städte und Gemeinden durchgeführt.

    Die Allgemeinen Kommunalwahlen, die Direktwahlen der Bürgermeister und Landräte, die Wahl der Ausländerbeiräte sowie die Bürgerbegehren und Bürgerentscheide werden dagegen wegen der von der Verfassung garantierten kommunalen Selbstverwaltung in alleiniger Verantwortung der Städte, Gemeinden und Landkreise durchgeführt.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    Für die Kandidatur bei Wahlen werden einige Unterlagen gefordert, die für jede Wahr unterschiedlich sind. Nähere Informationen werden vor jeder Wahl gesondert bekanntgegeben. Auskünfte hierzu erhalten Sie auch bei dem Fachdienst Kommunalaufsicht/Wahlen des Landkreises Kassel.
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    Nähere Informationen werden vor jeder Wahl gesondert bekanntgegeben. Auskünfte hierzu erhalten Sie auch bei dem Fachdienst Kommunalaufsicht/Wahlen des Landkreises Kassel.
  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    Bundes- und Landeswahlgesetze bzw. -verordnungen, Hessische Gemeindeordnung, Kommunalwahlgesetz, Kommunalwahlordnung
  • Was sollte ich noch wissen?

    Für weitere Informationen:
    www.wahlen.hessen.de

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    Für Bundestagswahlen ist der Kreiswahlleiter des Landkreises Kassel nicht zuständig, da der Landkreis in zwei Wahlkreise aufgeteilt wurde. Zuständig sind die Wahlleiter des Landkreises Waldeck-Frankenberg bzw. der Stadt Kassel.

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel

Fachbereich Aufsicht und Ordnung – Fachdienst Kommunalaufsicht/Wahlen Der Kreiswahlleiter des Landkreises Kassel

 

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende