Entwässerungsgenehmigung
- Leistungsbeschreibung
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Welche Gebühren fallen an?
- Welche Fristen muss ich beachten?
Leistungsbeschreibung
Für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung bedarf es einer Entwässerungsgenehmigung. Änderungen an der Grundstücksentwässerungsanlage, an den der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnissen oder am Anschluss an die Abwasseranlage bedürfen einer Änderungsgenehmigung.
Die Städte und Gemeinden haben in ihren Entwässerungssatzungen Einleitungsbedingungen für die Abwässer festgelegt, um den einwandfreien Betrieb der Kanalisation und der Kläranlage zu gewährleisten. Bei der Erteilung der Entwässerungsgenehmigung entscheiden sie auch, ob insbesondere im industriellen und gewerblichen Bereich eine Vorbehandlung des Abwassers erforderlich ist.
Für die Einleitung bestimmter Abwasserarten, die gefährliche Stoffe enthalten können, besteht nach dem Hessischen Wassergesetz darüber hinaus eine besondere Erlaubnispflicht, wenn sich nicht eine Ausnahme von dieser Erlaubnispflicht aus der Indirekteinleiterverordnung ergibt. Die zuständige Untere Wasserbehörde erteilt darüber Auskunft.Auch die Beseitigung von Niederschlagswasser über die kommunale Kanalisation bedarf der Entwässerungsgenehmigung.
Spezielle Hinweise für - Kreis KasselBeratung und Information zu Bau und Betrieb sowie die Überwachung von Abwasserbehandlungsanlagen für
- Mineralölhaltiges Abwasser
- Amalganhaltiges Abwasser
- Abwasser aus Chemischreinigungen
Erteilung der Genehmigung für die Einleitung gewerblichen Abwassers aus den Bereichen Fahrzeugwäsche, Zahnbehandlung und Chemischreinigung und bestimmte Direkteinleitungen von Niederschlagswasser in den öffentlichen Kanal bzw. in ein Gewässer. In der Regel besteht für Indirekteinleitungen aus den genannten Abwasserbereichen nur eine Anzeigepflicht bei dem Fachdienst Wasser- und Bodenschutz (Unteren Wasserbehörde). Anzeigevordrucke können dort angefordert werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Kreis KasselAnzeige- bzw. Antragsunterlagen können im Einzelnen mit der Unteren Wasserbehörde abgestimmt werden. Für allgemeine Informationen und Auskünfte sind keine Unterlagen erforderlich.Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Kreis KasselSoweit erforderlich: GenehmigungsgebührenWelche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - Kreis KasselFristen werden im einzelnen mit der Behörde abgestimmt.Rechtsgrundlage