Adoption eines deutschen Kindes - Beurkundung von Amts wegen
Leistungsbeschreibung
Nach erfolgreicher Vermittlung durch die zuständige Adoptionsstelle und nach Ablauf der Pflegezeit können Sie einen Antrag auf Adoption beim zuständigen Amtsgericht - Familiengericht - einreichen.
Das Familiengericht prüft den Antrag und spricht – wenn der Antrag sich als zulässig und begründet erweist - im Beschlussverfahren die Adoption rechtsgültig aus.
Verfahrensablauf
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf